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Zulassungs- und Verkehrssteuern in Belgien

Berechnen Sie die Zulassungssteuer für Ihr Fahrzeug je nach Region.

ZS-Simulator — Wallonien

Nur für die Wallonische Region

Indikative Schätzung auf Basis der neuen Formel ab 1. Juli 2025. Die genauen Beträge können abweichen.

Formel: MB × (CO₂/X) × (zGM/Y) × C

Tarife gültig vom 01.07.2025 bis 30.06.2026.

Angegeben auf dem Zulassungsbescheid unter Feld P2.

Konformitätsbescheinigung: Punkt 49.1 (thermisch), 49.2 (elektrisch), 49.4 (Hybrid). Kombinierter WLTP-Wert.

Angegeben auf dem Zulassungsbescheid unter Feld F1.

Zulassungssteuer (TMC / BIV)

Die Zulassungssteuer — in Flandern BIV genannt — ist eine einmalige Steuer bei der ersten Inverkehrbringung des Fahrzeugs in Belgien.

  • CO₂-Emissionen: Je mehr CO₂, desto höher die Steuer.
  • Motorleistung: ausgedrückt in Steuer-PS oder kW.
  • Fahrzeugalter: Ältere Fahrzeuge können Ermäßigungen erhalten.
  • Kraftstoffart: Diesel, Benzin, Hybrid, elektrisch — die Tarife unterscheiden sich.

Wie wird die TMC in Wallonien berechnet?

  1. Leistungskomponente: basierend auf der Steuerleistung des Fahrzeugs.
  2. CO₂-Komponente: ein Zuschlag basierend auf den CO₂-Emissionen.

Der Betrag darf nicht unter 50 € und nicht über 9.000 € liegen.

Ermäßigung für kinderreiche Familien

Eine Ermäßigung von maximal 250 € wird kinderreichen Familien gewährt.

  • Mindestens 3 Kinder unter 21 Jahren
  • Für nur ein Fahrzeug pro Familie
  • zGM zwischen 1.839 kg und 2.749 kg

Jährliche Verkehrssteuer

Neben der anfänglichen Steuer muss jeder Eigentümer eine jährliche Verkehrssteuer entrichten.

  • Brüssel: basierend auf der Steuerleistung.
  • Flandern: basierend auf WLTP-Emissionen und Euro-Norm.
  • Wallonien: basierend auf der Leistung in kW oder Steuer-PS.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine professionelle Steuerberatung.

Häufig gestellte Fragen