Zulassungs- und Verkehrssteuern in Belgien
Berechnen Sie die Zulassungssteuer für Ihr Fahrzeug je nach Region.
ZS-Simulator — Wallonien
Nur für die Wallonische Region
Indikative Schätzung auf Basis der neuen Formel ab 1. Juli 2025. Die genauen Beträge können abweichen.
Formel: MB × (CO₂/X) × (zGM/Y) × C
Tarife gültig vom 01.07.2025 bis 30.06.2026.
Angegeben auf dem Zulassungsbescheid unter Feld P2.
Konformitätsbescheinigung: Punkt 49.1 (thermisch), 49.2 (elektrisch), 49.4 (Hybrid). Kombinierter WLTP-Wert.
Angegeben auf dem Zulassungsbescheid unter Feld F1.
Zulassungssteuer (TMC / BIV)
Die Zulassungssteuer — in Flandern BIV genannt — ist eine einmalige Steuer bei der ersten Inverkehrbringung des Fahrzeugs in Belgien.
- CO₂-Emissionen: Je mehr CO₂, desto höher die Steuer.
- Motorleistung: ausgedrückt in Steuer-PS oder kW.
- Fahrzeugalter: Ältere Fahrzeuge können Ermäßigungen erhalten.
- Kraftstoffart: Diesel, Benzin, Hybrid, elektrisch — die Tarife unterscheiden sich.
Wie wird die TMC in Wallonien berechnet?
- Leistungskomponente: basierend auf der Steuerleistung des Fahrzeugs.
- CO₂-Komponente: ein Zuschlag basierend auf den CO₂-Emissionen.
Der Betrag darf nicht unter 50 € und nicht über 9.000 € liegen.
Ermäßigung für kinderreiche Familien
Eine Ermäßigung von maximal 250 € wird kinderreichen Familien gewährt.
- Mindestens 3 Kinder unter 21 Jahren
- Für nur ein Fahrzeug pro Familie
- zGM zwischen 1.839 kg und 2.749 kg
Jährliche Verkehrssteuer
Neben der anfänglichen Steuer muss jeder Eigentümer eine jährliche Verkehrssteuer entrichten.
- Brüssel: basierend auf der Steuerleistung.
- Flandern: basierend auf WLTP-Emissionen und Euro-Norm.
- Wallonien: basierend auf der Leistung in kW oder Steuer-PS.
Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine professionelle Steuerberatung.
